Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Digitale Barrierefreiheit wird 2025 zur Pflicht!? (Teil 3)

Barriere­freiheits­stärkungs­gesetz (BFSGV):Digitale Barrierefreiheit wird ab 2025 zur Pflicht!? (Teil 3) Aktuell werde ich meist gefragt: “Sagen Sie mal Herr Tittel – Sie sind Berater und Designer für nutzerfreundliche digitale Produkte. Warum ist digitale Barrierefreiheit für die Nutzerfreundlichkeit, kurz “Usability” wichtig? Wir haben dann erst digitale Produkte, die Kunden fehlerfrei nutzen können, wenn wir ein sauberes Bedienungskonzept berücksichtigt haben. Und das fahrlässigste ist, es an den „Kunden“, also Endnutzern, vorbeizuentwickeln und alles nach einen Annahmen umzusetzen. Weil etwas gerade „cool“ ist. Ohne zu wissen, dass der Kunde dies „uncool“ findet. Mir hat es enorm geholfen, dass ich Projekte im öffentlichen Sektor konzipiert und umgesetzt habe. Es hat die Sichtweise vom „Kunden“ für ein bestimmtes Produkt auf eine breite Anwender*innen-Masse erweitert, die ohne jegliche Barrieren beruflich wie privat agieren wollen. Und recht oft sind hier Fehler bei der Benutzerführung, Bedienbarkeit und nicht zuletzt Barrierefreiheit gemacht worden. Im öffentlichen Bereich bedeutet ein BITV-Test mit dem Ergebnis „schlecht zugänglich“, also keine Genehmigung erteilt, geradezu ein „Weltuntergang“. Denn hier hängen viele Dinge dran, u.a. der Livetermin, um ein Gesetz fristgerecht erfüllen zu können. Beispielsweise bei Behörden, wo man eher Sachbearbeiter als „Kunden“ im unternehmerischen Sinne hat. Sachbearbeiter müssen jedoch auch ein Kontigent an erfüllten Aufgaben tagtäglich erfüllen. Und sie müssen sich persönlich verantworten, wenn hier Fehler passieren. Kurzum: Fehler passieren wiederum, wenn Nutzeroberflächen nicht so reagieren, wie die Anwendenden es erwarten. Ein großes Problem, da hier meist noch weitere öffentliche Stellen dranhängen, was ebenfalls wegen dem besagten Fehler große Konsequenzen haben kann. Dieses Wissen übertrage ich insgesamt auch auf Produkte, die „private“ Unternehmen betreiben oder planen. Ein Kunde von mir hatte das Thema Barrierefreiheit beispielsweise sehr lange Zeit auf die lange Bank geschoben, weil die Software insgesamt zu komplex war. Es kam dann jedoch sehr schnell wieder auf die Bühne, als das Unternehmen plötzlich öffentliche Institutionen und Ministerien als Kunden hatte, die wiederum ausschließlich barrierefreie Applikationen erwarten und nutzen dürfen. Schlägt man solche „Kunden“ nun aus und sagt „Tut mir leid, unser Produkt kann das nicht!“? Wohl kaum. Wichtig ist es, dass man das Thema Barrierefreiheit proaktiv angeht, Letztlich sind wir nun mit einem klar strukturierten Umsetzungsplan an die Sache rangegangen, so dass die Software zeitnah barrierefrei nutzbar sein wird. Und davon profitieren dann auch alle Bestandskunden, die von einer verbesserten Nutzung profitieren. Was ist aktuell für Unternehmer zu raten: Das Thema selber machen oder sich Hilfe bzw. Unterstützung holen? Zweiteres. Ich möchte kurz erklären, warum. Aktuell gibt es eine Menge Plugins und Produkte, die eine weitere Anwendung oder Funktion auf meine Seite klatschen, um das Vorlesen und das Ändern der Farb- sowie Schriftdarstellung zu ermöglichen. Das ist aber Quatsch. Denn die Betriebssysteme oder auch Browser bieten bereits diese Funktionen an. Das Geld kann man sich also sparen. Im Gegenteil: wenn man dann mal diese Plugins und auch die Webseiten der Anbieter prüft, wird man erschrocken sein, wie wenig barrierefrei diese sind. Da darf man durchaus skeptisch werden. Außerdem gibt es viele Prüftools, die mir als Unternehmer anzeigen, welche Fehler ich technisch korrigieren muss. Das Problem hierbei ist aber, dass mir als Unternehmer vielleicht erstmal die Expertise fehlt, was hier nun konkret zu tun ist. Außerdem habe ich dann nur das technische ausgebügelt und kenne womöglich noch nicht die Probleme in der Bedienung. Blöder ist es jedoch, dass viele Tools nur WCAG-Kriterien auswerfen. Aktuelle BITV-Fehler fehlen hier meist komplett, es werden daher eh auch nie vollständig alle Fehler angezeigt und das ist dann letztlich die Krux an der Sache. Als Fazit kann man sagen, dass man dann in beiden Fällen leider nicht die Symptome beseitigt hat. Sondern nur mit Kosmetik überdeckt, damit man selber gedanklich einen Haken an das Thema machen kann. Aber wie erwähnt, das wird trotzdem wieder als Problemwurzel zurückkommen. Mein Tipp also: direkt richtig anpacken und sich nicht auf externe Plugins, Tools oder ähnliches ausschließlich verlassen. Andererseits werden sicherlich in der nächsten Zeit eine Menge „Experten aus der Asche“ entstehen, die eigentlich aus einer anderen Expertise kommen und womöglich nur mit Halbwissen zu dem Thema beraten. Damit ist dann wiederum auch keinem Kunden weitergeholfen. Hier ist es also empfehlenswert. Das bedeutet, sich von einem Experten in dem Gebiet beraten zu lassen, der optimalerweise Erfahrungen aus dem öffentlichen Sektor mitbringt und auch technischen Background mitbringt. Die Unternehmer profitieren dadurch besonders, wenn sie jemand kompetent „an die Hand nimmt“ und in der Umsetzung eines barrierefreien Produkts unterstützen. Fortsetzung folgt … Sie haben Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Sie wissen nicht, was zu tun ist, damit Ihr digitales Produkt barrierefrei funktioniert? Ich berate Sie gern! Unverbindliches Gespräch vereinbaren

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Digitale Barrierefreiheit wird 2025 zur Pflicht!? (Teil 2)

Barriere­freiheits­stärkungs­gesetz (BFSGV):Digitale Barrierefreiheit wird ab 2025 zur Pflicht!? (Teil 2) Es drängt sich die Frage auf: Warum schon wieder ein Gesetz? Wie stehen Sie dazu, dass wieder ein neues Gesetz entsteht, was Unternehmern Kopfschmerzen bereiten kann? Und warum brauchen wir überhaupt eine „Pflicht-Barrierefreiheit“? Ich persönlich finde die Entwicklung toll: endlich wird niemand mehr – auch in der Nutzung digitaler Produkte – ausgeschlossen. Dies ist ja auch zeitgemäß. Das Ding ist nur, dass wir bei Barrierefreiheit immer direkt ausschließlich an „blinde Anwender*innen“ denken, die sich mit sogenannten Screenreadern den Monitorinhalt vorlesen oder mit Braille-Tastatur ausgeben lassen. Und dann kommt auch schnell die Frage nach dem „Warum ist das wichtig für uns?“. Was wir meist vergessen: Es sind aber auch Nutzer wie du und ich eingeschlossen. Ein paar Beispiele: Brillenträger, die den vergrößerten Zoom von Bildschirmen nutzen. Auch Personen, die ausschließlich die Tastatur nutzen, um beispielsweise schnell Formulare auszufüllen. Oder Menschen mit Farbsehschwächen, die auch an der Supermarktkasse nicht erkennen können, ob das rote Lichtsignal darüber zeigt, dass die Kasse bereits geschlossen wurde. Aber auch Menschen, denen es wichtig ist, dass sie dank „leichter Sprache“ auch komplexe Inhalte ohne Wörterbuch verstehen – Tester von Verträgen, Gesetzen oder AGBs seien gegrüßt! 😉 Kurzum geht es bei digitaler Barrierefreiheit letztlich darum, für uns alle so wenig Steine zwischen die Beine zu werfen, wenn wir interaktiv etwas konkretes nutzen oder erreichen wollen. Und diese Entwicklung kann ich doch nur positiv begrüßen! Denn ansonsten verbinden wir mit den Produkten nur Ärger und Frust. Und das kommt mir dann als Unternehmer oder Unternehmen direkt als Bumerang zurück. Wer braucht denn heutzutage sowas? Aber machen wir uns nichts vor: wenn wir uns im deutschsprachigen Bereich mit anderen Ländern vergleichen, wird man feststellen, dass wir auch in diesem Bereich „viel Luft nach oben“ haben und insgesamt das Thema im digitalen Bereich „stiefmütterlich“ behandelt haben. Besonders bei Unternehmern wird der ein oder andere gedacht haben: „Warum sollte das wichtig sein?“. Oder es wurde als „Nice to have“ auf die lange Bank geschoben. Kurzum: wir haben in den letzten Jahren nur das umgesetzt, was wir auch mussten. Ohne dabei auch daran zu denken, in wiefern wir alle von nutzerfreundlichen und barrierefreien Produkten profitieren können. Um dann direkt an das Thema anzuschließen: Was sind denn hier die Chancen für Unternehmer? Was ist der große Nutzen hierbei? Nun, betreiben wir doch mal spontan ein Gedankenspiel: Wieviele Kunden hätten wir zusätzlich erreichen könnten, die bisher wortwörtlich auf „Barrieren“ bei der Benutzung eines Onlineshops, einer App oder Software stoßen. Hier schlummern also einige Chancen, von denen ich als Unternehmer eindeutig profitieren kann. Neben Umsatzgewinn sollten wir nebenbei nicht vergessen: nur zufriedene Kunden bleiben und bleiben mir als begeisterte Nutzer „treu“. Es geht hier auch um Vertrauen – einen Onlineshop mit zig Barrieren und fehlerhaftem Verhalten werde ich vermutlich kein zweites Mal besuchen. Schon gar nicht, wenn ich meine Überweisungsdaten bereits eingegeben habe, bevor eine Fehlerseite ausgespuckt wird. Übrigens: Suchmaschinen wie Google haben zwar noch nicht komplett „die Katze aus dem Sack“ gelassen, werfen aber in Entwicklertools und Auswertungen bereits erste Bewertungen für Barrierefreiheitskriterien nach WCAG usw. aus. In sofern bin ich mir sicher, dass dies mittelfristig auch SEO-Experten oder Kunden interessieren dürften, die weiterhin von guten Platzierungen in den Suchergebnissen profitieren wollen. Hier geht es zu Teil 3 im Thema “digitale Barrierefreiheit” Sie haben Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Sie wissen nicht, was zu tun ist, damit Ihr digitales Produkt barrierefrei funktioniert? Ich berate Sie gern! Unverbindliches Gespräch vereinbaren

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Digitale Barrierefreiheit wird 2025 zur Pflicht!? (Teil 1)

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Barriere­freiheits­stärkungs­gesetz (BFSGV):Digitale Barrierefreiheit wird ab 2025 zur Pflicht!? (Teil 1) In der Vergangenheit war es nur für „öffentliche“ Institutionen Pflicht, barrierefreie Webanwendungen und Software bereitzustellen. Nun betrifft das Thema auch Unternehmer bzw.  private Wirtschaftsbeteiligte, da ab dem 28.06.2025 das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) aktiviert wird. Bedeutet das konkret für Unternehmer wieder eine aufwändige „Arbeitsbeschaffungsmaßnahme“, ihre digitalen Produkte wegen einem Gesetz anzupassen und überarbeiten zu müssen? Wie Rechtsanwälte und Steuerberater immer so schön formulieren: Das kommt darauf an! Sogenannte „Kleinstunternehmer“ sind davon ausgenommen, ihre Produkte gemäß BFSGV umzusetzen. Das ist aber nur der Fall, wenn sie eine Dienstleistung anbieten. Sobald sie jedoch beispielsweise ein digitales Produkt wie Onlineshops, Webapplikationen, Apps, Software, eBooks, o.ä. anbieten, die dann gleichzeitig unter der BFSGV fallen, müssen diese auch barrierefrei bereitgestellt werden.  Letztlich ist das Gesetz für alle Bereiche gerichtet, die mit Produkten, Geräten usw. im Allgemeinen zu tun haber. Ich denke jedoch, dass die größten Auswirkungen im Digitalisierungsbereich bemerkbar sein werden. Um es etwas einfacher zu erklären, bezeichne ich „digitale Produkte“ lieber so als „interaktive Produkte“. Hier müssen letztlich alle Dinge barrierefrei aufbereitet sein, die interaktiv nutzbar sind. Und ja, damit sind auch PDFs, Videos oder Touchpad-Applikation wie z.B. Fahrkartenautomaten oder digitale Raumbuchungsschilder gemeint. Letztlich gilt dann das gleiche, was öffentliche Stellen erfüllen müssen: Produkte müssen die Qualitätskriterien nach BITV und WCAG erfüllen. Und beide Kriterien werden regelmäßig alle paar Jahre mit weiteren neuen Prüfungskriterien erweitert und angepasst.  Auf der Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (kurz BMAS) kann man sich zwar das Gesetz inhaltlich konkret anzuschauen. Es ist aber sicherlich eine große Herausforderung, hier als Unternehmer stetig den Überblick zu behalten. Und auch  immer beim Thema „up-to date” in der Umsetzung zu bleiben.  Ist es so, ähnlich wie bei der DSGVO, dass Webseiten und Onlineshops offline gehen werden, da sie Abmahnungen befürchten müssen? Oder weil mit dem gesamten Aufwand auch zu viele Kosten auf die Unternehmen zukommen? Sicherlich wird es wieder findige Anwaltskanzleien geben, die hier mittels Abmahnwellen eine neue Geldeinnahmequelle riechen werden. Da müssen wir uns nichts vormachen. Jedoch ist für uns alle nun genug Zeit, sich frühzeitig mit dem Thema Barrierefreiheit zu beschäftigen und Dinge entsprechend zu justieren. Ich will gleichzeitig aber auch die Angst von dem „BFSGV-Gespenst“ nehmen: Zu Beginn ist es erstmal sehr wichtig zu analysieren, wie der „Ist-Stand“ meines interaktiven Produkts ist. Das sollte man auch wiederum mit einem Experten machen, der sich im BITV-Dschungel auskennt und zügig auswerten kann, wie es um den „Gesundheitsstand“ der interaktiven Anwendung steht. Im Flieger-Jargon sagt man ja auch: „Zuerst ans Gewitter ranfliegen, dann entscheiden!“. Erst wenn der Status klar ist, kann man bewerten, ob das Haus mit entsprechenden Schritten zu korrigieren ist oder ob es „abgerissen“ werden muss.  Aber ja, es ist nicht selten, dass man Produkte auch komplett neu erstellen muss. Der Vorteil hier bei ist jedoch: Manchmal ist es vom Aufwand her besser und sogar auch kostengünstiger, wenn man das Grundgerüst von Anfang an barrierefrei programmiert – statt zig-tausend Korrekturen á la „Flickschusterei“ zu betreiben, was mir als Unternehmer vielleicht in ein paar Jahren auf die Füße fallen kann. Das Problem liegt bei dem Thema wortwörtlich meist an der Wurzel: Wenn du vergessen hast, Treppen und Durchgänge barrierefrei ins Haus zu verbauen, wird es später knifflig, dies nachträglich gescheit zu korrigieren. Hier geht es zu Teil 2 im Thema “digitale Barrierefreiheit” Sie haben Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Sie wissen nicht, was zu tun ist, damit Ihr digitales Produkt barrierefrei funktioniert? Ich berate Sie gern! Unverbindliches Gespräch vereinbaren

Step 1: UX Analyse

Wir wollen grundsätzlich zu Beginn Ihren Nutzer “verstehen” sowie aktuelle oder potentielle Probleme erkennen. Unser Ziel ist, dass sich Nutzer mit Ihrem Produkt “wohlfühlen” – sogenannt User Experience (UX):

  • Nutzeranalyse / User Research: Wie “tickt” ihr Nutzer? Welche Erwartungen und Wünsche hat er an Ihrem Produkt? 
  • Markt- und Wettbewerbsanalyse: Mit welcher Lösung können Sie Ihre Nutzer primär überzeugen, um sich auf dem Markt absetzen?
  • Produkt- und Usabilityanalyse (z.B. bei bereits bestehenden Produkten): Welche Schwächen sind bei Bedienung oder Aufbau Ihres Produkt zu verbessern, um zeitgemäß und nutzerorientiert aufzutreten?
  • User Interviews und Workshops: Hier interagieren wir mit Workshops sowohl mit potentiellen User Ihres Produkts als auch Ihrer Produkt- und Entwicklungsabteilung, um sofort zu Beginn Probleme auf allen Seiten zu verstehen und zu lösen.

In allen Arbeitsschritten arbeiten wir übrigens agil, d.h. wir tauschen uns mit Ihnen permanent aus, um die Produktentwicklung so zeitsparend und zielführend wie möglich voranzutreiben.

Step 3: UI Design

Hier setzen wir nun den “Feinschliff” für Ihr User Interface und geben Ihrem Produkt eine unverwechselbare, intuitive Gestaltung – vom Product-Icon über den Startscreen bis hin zur Micro-Funktion. Denn auch hier lautet die Devise: “Der Nutzer gibt Ihnen selten eine zweite Chance für den ersten Eindruck!”

  • Product-Icon: So bleiben Sie mit einem prägnanten Markenlogo in Erinnerung! 
  • Informationsdesign: Komplexe Informationen werden so übersichtlich gezeigt, dass sie von Ihrem Nutzer direkt verstanden und genutzt werden können (z.B. mit Infografiken, Diagrammen, Visualisierung von Funktionen, Daten, Systemen usw.)!
  • Screendesign / Interaction Design: Mit dieser Farb- bzw. Grafikwelt überzeugen Sie Ihre User!